[30.07.2010]
Anträge:
Vor dem Programmstopp gestellte Anträge werden bewilligt. Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge (d. h. Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010 beim BAFA) werden jetzt abschließend bearbeitet. Die Förderung wird nach den bisherigen Förderkonditionen gewährt. Die zügige Auszahlung dieser Anträge hat erste Priorität beim BAFA.
Im Zeitraum vom 4. Mai bis 12. Juli 2010 eingegangene Anträge wurden grundsätzlich abgelehnt. Deshalb rät der Fachverband SHK NRW, Projekte gemäß den neuen Richtlinien zu prüfen und ggf. erneut einen Antrag zu stellen. Förderanträge für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie nicht mehr gefördert werden können, werden grundsätzlich abgelehnt. Dabei ist ohne Bedeutung, seit wann die Anlage in Betrieb genommen ist. Die Antragsfristen für die Anlagen, die bereits länger als 6 Monate in Betrieb sind, wurden verlängert.
Förderrichtlinien:
Nach Aufhebung des Programmstopps gelten neue Förderkonditionen. Die neuen Förderrichtlinien sind seit dem 12. Juli 2010 in Kraft. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass neue Anträge nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden können. Nicht mehr alle bislang förderfähigen Anlagentypen werden weiter gefördert. Im Interesse eines sparsamen und effizienten Einsatzes von öffentlichen Mitteln muss die Förderung auf die Technologien mit dem höchsten Förderbedarf konzentriert werden.
Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt:
Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden hohen Jahresarbeitszahlen erreichen:
Folgende Technologien werden weiterhin gefördert:
Solarkollektoren:
Biomasseanlagen:
Die aktuellen Antragsformulare sortiert nach den entsprechenden Technologien finden Sie auf der Seite der BAFA unter http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html.
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